Grundschulempfehlung - Grundschulempfehlung Baden Württemberg 2010:

Der Servicebereich Grundschulempfehlung Baden-Württemberg ist Teil meines Servicebereichs Schulrecht Baden Württemberg und soll Ihnen erste praktische Hinweise zur Grundschulempfehlung Baden Württemberg vermitteln. Die Notwendigkeit solcher Informationen belegen die vielen Abrufe dieses Serviceportals aus ganz Baden Württemberg im vergangenen Jahr.

  • Für die entsprechenden Regelungen anderer Bundesländer (Übertrittszeugnis Bayern, Schulformempfehlung NRW, Bildungsempfehlung Sachsen usw.) nutzen Sie bitte die "Links Schulrecht", über die Sie zu meinen Schulrechtsportalen anderer Bundesländer gelangen.

Grundschulempfehlung Baden Württemberg i.e.S.:

Unter dem Begriff Grundschulempfehlung verstehe ich vorrangig die durch die Grundschule ausgesprochene Empfehlung für die weiterführende Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium).

Für weitergehende Informationen nutzen Sie bitte den Link Grundschulempfehlung Baden Württemberg oder kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung oder eine landesweite Vertretung Ihrer Interessen direkt.

Behandelt werden daneben selbstverständlich auch die auf der Grundschulempfehlung aufbauenden Möglichkeiten des Aufnahmeverfahrens, wenn die Grundschulempfehlung zunächst nicht wunschgemäß erteilt wird:

Gemeinsame Bildungsempfehlung Baden Württemberg

Als zweite Stufe des Aufnahmeverfahren ist dies zunächst die Gemeinsame Bildungsempfehlung Baden Württemberg, einem zusätzlichen Prüfungsverfahren durch einen Bildungslehrer, an dessen Ende eine weitere Klassenkonferenz stattfindet, die eine Gemeinsame Bildungsempfehlung für den Schüler ausspricht.

Für weitergehende Informationen nutzen Sie bitte den Link Gemeinsame Bildungsempfehlung Baden Württemberg oder kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung oder landesweite Vertretung Ihrer Interessen direkt.

Aufnahmeprüfung Realschule Baden Württemberg:

Als dritte Stufe des Aufnahmeverfahrens kann ein Schüler, der bei der Grundschulempfehlung und der gemeinsamen Bildungsempfehlung bisher nur die Zugangsbefugnis zur Hauptschule erhalten hat, an einer Aufnahmeprüfung für die Realschule teilnehmen.

Für weitergehende Informationen nutzen Sie bitte den Link Aufnahmeprüfung Realschule Baden Württemberg oder kontaktieren Sie mich  für eine Erstberatung oder eine landesweite Vertretung Ihrer Interessen bitte direkt.

Aufnahmeprüfung Gymnasium Baden Württemberg:

Ebenso kann ein Schüler, der bei der Grundschulempfehlung und Gemeinsamen Bildungsempfehlung bisher nur die Zugangsbefugnis zur Realschule erhalten hat, an einer Aufnahmeprüfung für das Gymnasium teilnehmen.

Für weitergehende Informationen nutzen Sie bitte den Link Aufnahmeprüfung Gymnasium Baden Württemberg oder kontaktieren Sie mich  für eine Erstberatung oder eine landesweite Vertretung Ihrer Interessen bitte direkt

Grundschulempfehlung und Legasthenie/ LRS & Dyskalkulie:

Für weitergehende Informationen zu den Auswirkungen von LRS und Dyskalkulie auf die Grundschulempfehlung nutzen Sie bitte die Links LRS & Grundschulempfehlung bzw. Dyskalkulie & Grundschulempfehlung oder kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung oder eine landesweite Vertretung Ihrer Interessen bitte direkt.

Abschließender Hinweis:

Alle Serviceleistungen sind kostenfrei. Die Ausführungen sind urheberrechtlich geschützt, zitieren dürfen Sie mich hingegen gerne. Für die praxisüblichen Haftungsbeschränkungen klicken Sie bitte „Copyright Rechtsanwalt Zoller/ Haftung“ an.

An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, daß solche allgemeinen Informationen eine Beratung für den konkreten Einzelfall selbstverständlich nie ersetzen können, wie man allgemein als rechtlicher Laie mit der Informationsfülle (gerade aus dem Internet) immer vorsichtig umgehen sollte. Für eine konkrete Rechtsberatung, kontaktieren Sie mich bitte deshalb direkt.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mein Angebot in Anspruch nehmen.

Andreas Zoller
Rechtsanwalt